Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Folgendes werden wir häufiger gefragt:

  • Wie läuft das eigentlich mit der Zahlung ab?

    Die Zahlungsmodalitäten richtien sich unter anderem nach den Vorstellungen der Eigentümer.
    In den meisten Fällen ist eine Anzahlung von ca. 30% zur Sicherung der Buchung erwünscht. Der Restbetrag wird meist bei der Schlüsselübergabe in Bar oder 4 Wochen vor Anreise per Überweisung fällig. Andere Zahlungsmethoden sind leider nicht möglich.

  • Welche Zahlungsmethoden akzeptieren Sie?

    Wir akzeptieren Zahlungen mittels Überweisung und Barzahlung bei Schlüsselübergabe.

  • Wem gehören die ganzen Fincas?

    Die Fincas auf unserer Seite gehören zum grössten Teil privaten Eigentümern, meist Mallorquinern und Spaniern, mit denen wir in direktem Kontakt stehen.

  • Kann ich eine Finca vorreservieren?

    Ein angefragtes Objekt kann für maximal 2 Tage optioniert (vorreserviert) werden. Eine Option erfolgt nicht automatisch mit der unverbindlichen Anfrage, sondern muss explizit angefragt werden. Wir leiten den gewünschten Reisezeitraum dann an den Hauseigentümer weiter und bitten um eine Option. Wenn die Option vom Hauseigentümer bestätigt wird, informieren wir Sie entsprechend und blockieren den gewünschten Reisezeitraum für maximal 2 Tage. Die Option erlischt automatisch nach zwei Tagen. Bitte beachten Sie des Weiteren, dass immer nur ein Objekt gleichzeitig optioniert werden kann.

  • Wie sind die An- und Abreisezeiten geregelt?

    Das von Ihnen gebuchte Objekt wird am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezugsfertig sein. Am Tag der Abreise ist das Objekt bis 10:00 zu verlassen. Selbstredend können Sie am Anreisetag auch zu jeder anderen, späteren Uhrzeit als 16:00 Uhr anreisen. Das hängt ganz von Ihren Flügen ab.

  • Wie erfolgt die Hausübergabe?

    Mit der Buchungsausstellung erhalten Sie von uns auch eine umfangreiche Dokumentation über die Anreise, die Schlüsselübergabe und die Kontaktaufahme mit dem Hauseigentümer bzw. dessen Hausverwalter. Dazu zählt insbesondere eine detaillierte Wegbeschreibung zum Objekt bzw. zu einem leicht zu findenden Treffpunkt. Für den Fall, dass Sie sich einmal verfahren sollten oder Ihr Flugzeug Verspätung hat, kontaktieren bitte Sie den Hausverwalter; er wird Ihnen dann mit dem Weg helfen oder sich auf Ihre neue Ankunftszeit einrichten. Am Objekt selbst übergibt Ihnen der Hausverwalter dann die Hausschlüssel und führt Sie kurz in die wichtigsten Funktionen des Hauses ein. Um eine möglichst reibungslose Ankunftsabwicklung zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Sie uns die Flugzeiten Ihres Hin- und Rückfluges unter Angabe der Flugnummern bis zu 4 Wochen vor Ihrer Anreise mitteilen. Wir leiten diese Information vorab an den Hausverwalter Ihrer Finca weiter, so dass dieser sich terminlich auf Ihre Ankunft vorbereiten kann.

  • Was hat es mit der Ecotasa auf sich ?

    „ECOTASA“
    Das Parlament der Balearischen Inseln hat im Juni 2016 ein seit langem geplantes Gesetz zur Erhebung einer neuen Steuer für touristische Aufenthalte auf den Balearischen Inseln verabschiedet. Umgangssprachlich wird es „Ecotasa“ genannt.
    Das Gesetz tritt bereits ab dem 1. Juli 2016 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die Steuern auch schon zu entrichten. (Gesetz 2/2016 über die Versteuerung eines touristischen Aufenthalts auf den Balearischen Inseln).
    Die Höhe der Steuer liegt zwischen 2 € und 0,5 € für jeden Tag oder Teil eines Tages pro Person, plus 10% Mehrwertsteuer und ist abhängig von der Art der touristischen Unterkunft und deren Kategorie. Siehe folgende Tabelle:
    Arten der touristischen Unterkunft € / Tag oder Teil eines Tags des Aufenthalts (*plus 10% Mehrwertsteuer)
    (a) Hotels, Stadthotels und Aparthotels mit 5 Sternen, 5 Sternen Luxus und 4 Sternen Superior 2 €
    (b) Hotels, Stadthotels und Aparthotels mit 4 Sternen und 3 Sternen Superior 1,5 €
    (c) Hotels, Stadthotels und Aparthotels mit 1, 2 und 3 Sternen 1 €
    (d) Touristische Appartements mit 4 Schlüsseln und 4 Schlüsseln Superior 2 €
    (e) Touristische Appartements mit 3 Schlüsseln Superior 1,5 €
    (f) Touristische Appartements mit 1, 2 und 3 Schlüsseln 1 €
    (g) Unterkünfte von Firmen des Tourismus-/Immobiliensektors 2 €
    (h) Ferienwohnungen/Ferienhäuser, Wohnungen/Häuser, die für touristische Zwecke genutzt werden 1 €
    (i) Landhotels, Agrotourismus, Herbergen und Tourismusunterkünfte im Landesinneren 1 €
    (j) Gasthäuser, Hostels, Pensionen, Gasthöfe und Gästehäuser, touristische Zeltlager oder Campingplätze 0,5 €
    (k) Herbergen und Hütten 0,5 €
    (l) Andere touristische Unterkünfte oder Wohnstätten 1 €
    (m) Touristische Kreuzfahrtschiffe 1 €

    Bei Aufenthalten in der Nebensaison (vom 1. November bis 30. April des darauffolgenden Jahres) wird eine Reduzierung der Steuer um 50 % angewandt. Bei einem Aufenthalt länger als 9 Tage, wird ab dem 9. Tag die Steuer auch um 50 % reduziert. Des weiteren sind Jugendliche unter 16 Jahren von der Steuerzahlung befreit.
    Dementsprechend sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben und sich in einer touristischen Unterkunft auf den Balearen aufhalten, verpflichtet, diese Steuer an den Inhaber der touristischen Unterkunft zu zahlen, in der sich der Gast aufhält.
    Die Steuereinnahmen gehen in einen Fond, der zur Förderung des nachhaltigen Tourismus dient. Durch diesen Fond werden Projekte finanziert, die einen nachhaltigen, verantwortlichen und hochwertigen Tourismus fördern. Diese Projekte unterstützen insbesondere den Schutz der Natur, der ländlichen Umgebung und des Meeres, die Saisonbereinigung, das Kulturerbe, die Forschung und Entwicklung, die Ausbildung und den Arbeitsmarkt. Die Projekte werden durch eine Kommission zur Förderung des nachhaltigen Tourismus ausgewählt. Die Kommission besteht aus Vertretern der balearischen Regierung, des Inselrats, der Stadträte, Wirtschafts- und Sozialakteuren sowie anderen Unternehmen. Die Kommission wird einen Jahresplan ausarbeiten, der die wichtigsten Jahresziele entsprechend der Kriterien für territoriales Gleichgewicht fixiert.
    Sollten Sie Fragen bezüglich der neuen Steuer für touristische Aufenthalte auf den Balearischen Inseln haben, stellen wir Ihnen die Telefonnumer des Finanzamts der Balearischen Inseln zur Verfügung: 901 201 530.

    NACHTRAG:
    Einige Eigentümer haben sich entschlossen für Buchungen nach dem 01.Juli 2016 die „ECOTASA“ bereits in ihre Preise einzukalkulieren. In diesem Fall werden hierfür natürlich vor Ort keine Zahlungen mehr fällig.
    In der Übergangsphase ist dies im Zweifelsfall bei uns zu erfragen.

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Ihre Ansprechpartnerin: Frau Janine Hess
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